Allgemeine Geschäftsbedingungen der AfG Berlin GmbH
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der AfG Berlin GmbH. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Insoweit gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder Gegenleistung als Anerkennung entgegenstehender Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren Geschäftsbedingungen und denen unseres Kunden, kommen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zur Anwendung, auch wenn der Kunde die Auffassung vertreten sollte, dass seine Geschäftsbedingungen die einzig gültigen sind.
§ 2 Vertragsschluss
I. Verkauf
1. Die Angebote der AfG Berlin GmbH sind frei bleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, wenn dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.
2. Der Mindestwert eines Auftrages beträgt nach Rabattierung grundsätzlich netto € 50,00. Für Aufträge unterhalb dieses Mindestbestellwertes berechnet die AfG Berlin GmbH einen Handling-Aufschlag von netto € 10,00 pro Auftrag.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die AfG Berlin GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der AfG Berlin GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der AfG Berlin GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer – also bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich zugesagt ist.
6. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses, die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu bestätigen.
II. Werkleistungen und Dienstleistungen
Bei Werk- und Dienstleistungen kann die AfG Berlin GmbH von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ansonsten kann die AfG Berlin GmbH von der Leistung abweichen, wenn sich die Leistung auch dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.
III. Entsorgung
Bei den von uns gelieferten Geräten handelt es sich ausschließlich um gewerblich zu nutzende Geräte. Dies gilt in jedem Fall im Zusammenhang mit dem ElektroG in der jeweils geltenden Fassung. Die Entsorgung uns übergebenen Geräte ist zu vergüten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die AfG Berlin GmbH das Eigentum an der Ware vor bis sämtliche Forderungen der AfG Berlin GmbH gegen den Unternehmer aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der AfG Berlin GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der AfG Berlin GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat der Kunde der AfG Berlin GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Die AfG Berlin GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Leistungen des Kunden werden abzüglich der notwendigen Aufwendungen der AfG Berlin GmbH erstattet. Ihr wird bis zur vollständigen Bezahlung das uneingeschränkte Zugangsrecht zu ihrem Eigentum versichert.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der AfG Berlin GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständigen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die AfG Berlin GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht der AfG Berlin GmbH gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die AfG Berlin GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der AfG Berlin GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die AfG Berlin GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die AfG Berlin GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
6. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die AfG Berlin GmbH vor, ohne dass für die AfG Berlin GmbH daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der AfG Berlin GmbH gehörenden Waren, steht der AfG Berlin GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der AfG Berlin GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die AfG Berlin GmbH verwahrt.
7. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die AfG Berlin GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Die AfG Berlin GmbH ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihr gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung ihrer Forderung durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch die AfG Berlin GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte der AfG Berlin GmbH hat der Kunde die AfG Berlin GmbH unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit der AfG Berlin GmbH alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen der AfG Berlin GmbH Ansprüche an die AfG Berlin GmbH abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts und Anwaltskosten – verpflichtet, die der AfG Berlin GmbH durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung & Zurückbehaltung
1. Der angebotene Preis ist bindend. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kaufpreis ist sofort mit der Übergabe der Ware fällig.
3. Bei Dienst- oder Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, bei Abnahme durch den Kunden fällig. Die AfG Berlin GmbH kann auch die Abnahme in sich geschlossener Teillieferungen verlangen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von zzt. 9%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich die AfG Berlin GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zudem schulden Unternehmer im Falle des Verzuges nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale in Höhe von € 40,00.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der AfG Berlin GmbH unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Gefahrenübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die AfG Berlin GmbH für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Bei Werk- und Dienstleistungen kann die AfG Berlin GmbH nach ihrer Wahl etwaige Mängel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Sie kann die Nacherfüllung verweigern, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware entsprechend des Handelsbrauches schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung dieses Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die AfG Berlin GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme Leistung.
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Garantien im Rechtssinne, die über die vertraglich vereinbarte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch die AfG Berlin GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervonunberührt.
9. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen, die nachweislich Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel haben. Lohn- oder Fahrtkosten sowie Kleinmaterialien (z.B. Kältemittel) werden nicht erstattet. Von der Garantie grundsätzlich ausgeschlossen sind Leuchtmittel, Glas- und Plexiglasscheiben sowie Marmor- und Granitplatten. Die Garantiefrist beträgt 1 Jahr, beginnend mit unserem Rechnungsdatum.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten beschränkt sich die Haftung der AfG Berlin GmbH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht, wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Als unwesentliche Pflichten sehen wir die Pflichten an, die nicht zur Erbringung unserer rechtzeitigen und mangelfreien vertraglichen Leistung erforderlich sind.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der AfG Berlin GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der AfG Berlin GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der AfG Berlin GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Die AfG Berlin GmbH speichert personenbezogene Daten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Stand: 10.02.2016